Müller Finanzkonzepte: Versicherungsvergleiche

Nicht das billigste Produkt ist das Ziel unserer Suche, sondern das ausgewogene Verhältnis von Preis und bedarfsoptimierter Leistung

Dass wir Ihnen im Rahmen unserer Angebotsoptimierung im Vergleich oftmals die günstigsten Prämien anbieten können, dass erfreut nicht nur uns.

Versicherungsvergleiche

Wir vergleichen für Sie eine Vielzahl von Versicherungsanbietern und finden den für Ihre Ansprüche in Frage kommenden Versicherungsschutz.

Über die Notwenigkeit einzelner Versicherungen gehen die Meinungen sehr stark auseinander. Hier jedoch eine kleine Übersicht – ohne Wertung nach Sinn und Unsinn.

Haftpflichtversicherung

Sehr wichtig, da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, für Schäden die durch Ihre Handlungen entstehen aufzukommen. Unterschiede im Versicherungsschutz sind zu beachten wie z.B. Allmählichkeitsschäden Deliktunfähigkeit von Kindern, Abwasserschäden, Grund und Hausbesitzer, Schlüsselverlust Gewässerschadenhaftpflicht (Hauseigentümer).

Hausratversicherung

Deckt u.a. Schäden des Hausrates durch Feuer Einbruch-Diebstahl, Sturm und Hagel, ggf. Überspannung durch Blitz, Vandalismus und Leitungswasser ab. Ergänzbar mit einer Elementarversicherung für Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben und Schneedruck, sowie Diebstahl von Fahrrädern etc.

Rechtsschutzversicherung

für Bereiche Verkehr, Privat, Beruf und Wohnung (Eigengenutzte, gemietete und vermietete Wohnungen).

Wohngebäudeversicherung

Versichert das Wohngebäude gegen Schäden wie Feuer Sturm und Hagel. Wichtige Ergänzungen hierzu sind die Versicherungsleistungen Leistungswasser und Elementar.
Wichtig zu beachten in den Bedingungen sind Abriss und Abbruchschäden, Schäden durch Blitzeinschlag im Nachbargebäude, maximierte Erstattungen für gesamte Schadensgebiete Verzicht auf die Einrede der grobe Fahrlässigkeit, etc.

Glasversicherung

Gebäudeglas inkl. Mobiliarverglasung und Cerankochfeld.

Tierhalterhaftpflicht

für Besitzer von Hunden, Pferden etc.


Reisegepäckversicherung

Soll die Kosten bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des eigenen Reisegepäcks erstatten.

Reiserücktritt / Reiseabbruchversicherung

Erstattet die entstandenen Kosten, wenn eine Reise nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen werden muss.


KFZ-Versicherung: Haftpflicht

deckt Schäden, welche durch Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge entstehen (Pflichtversicherung).

KFZ-Versicherung: Teilkasko

deckt Schäden durch Diebstahl, Feuer, Glas und Tierunfälle.

KFZ-Versicherung: Vollkasko

deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall oder Vandalismus.

KFZ-Versicherung: Insassenunfall

Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, welche die versicherten Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden.

Unfallversicherung

Leistungen werden dann erbracht, wenn durch einen Unfall (von außen auf den Körper plötzlich einwirkend) eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht. Diese muss meist ein Jahr nach dem Unfall festgestellt werden. Wichtig bei einer Unfallversicherung sind die Versicherungsbedingungen. In diesen ist die Art und Höhe der Leistung geregelt. Die Leistungen werden einmalig erbracht (mit Ausnahme der Unfallrente, diese i.d.R. lebenslang).


Berufsunfähigkeitsversicherung

sollte die Berufsfähigkeit durch Unfall oder Krankheit beeinträchtigt sein, erhält man hieraus eine monatliche Rente, die zuvor Vertraglich vereinbart wird. Diese soll die Lücke zwischen dem erzielten Einkommen und der dann zur Verfügung stehenden gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente schließen. Vorausgesetzt, dass eine gesetzliche Leistung erbracht wird. Dies tritt meist erst dann ein, wenn die generelle Erwerbstätigkeit- also unabhängig vom bisherigen Beruf und der bisherigen Lebensstellung, eintritt.

Wichtig ist zu beachten, dass Berufsunfähig nicht gleich Erwerbsunfähig ist. Auch hier sind die Versicherungsbedingungen sehr wichtig.

Krankenversicherung

gesetzlich oder privat. Deckt Behandlungskosten ambulant, stationär und Zahn. Der Versicherungsschutz ist bei den gesetzlichen Kassen zu ca. 95% gleich, bei den privaten Kassen je nach Tarif sehr unterschiedlich.

Krankenzusatzversicherung

Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Personen im Bereich der stationären, der ambulanten und der Zahnbehandlung. Es gilt die Versicherungsbedingungen zu vergleichen, da hier massive Unterschiede bestehen. Eine Zahnzusatzversicherung für 5€ im Monat kann keine Leistung für eine Zahnbehandlung von vielen Tausend Euro leisten.

Krankentagegeldversicherung

Sichert den Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit ab. Angestellte und Arbeiter beziehen in der Regel während den ersten 6 Wochen weiterhin ihren Lohn vom Arbeitgeber. Danach wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen (ca. 70% vom Nettoeinkommen, jedoch maximal ca. 2750€). Somit fehlen schnell 30% -oder mehr- vom bisherigen Einkommen. Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse müssen dieses Thema meist komplett absichern.

Auslands-Krankenversicherung

Sehr wichtig für alle, die sich im Ausland aufhalten. Unabhängig ob dies ein Tagesausflug oder eine langfristige Reise ist.

Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Man unterscheidet bei Pflegebedürftige Personen nach Pflegegrad (1 bis 5) sowie der häuslichen und der stationären Pflege. Die Kosten für Pflege in einem Pflegeheim werden bis 2.005,00€ mtl. erstattet. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet.

Bahr Pflege

Ist wie die Riester Rente eine Form der staatlich geförderten Versicherungen. Auch hier ist die Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Voraussetzung.


Rentenversicherung / Fondgebundene Rentenversicherungen

dienen zur Altersvorsorge. Leistungen werden wahlweise in einer monatlichen Rente oder als Einmalige Summe ausbezahlt. Im Todesfall werden vertraglich vereinbarte Summen fällig.
Je nach dem wann ein solcher Vertrag abgeschlossen wurde, gelten unterschiedliche steuerliche Behandlungen.
Bei modernen Verträgen kann auf die Anlagestruktur, je nach persönlichen Vorstellungen, Einfluss genommen werden. Darüber hinaus kann über das Kapital (bei einigen Gesellschaften) auch während der Vertragslaufzeit zinsfrei verfügt werden.

Riesterrente

Eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Höhe der Zulage bemisst sich nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Generell sollten 4% vom Bruttoeinkommen einbezahlt werden um die volle Förderung zu erhalten. Diese beläuft sich pro Kind auf 185€ pro Jahr (für nach dem 01.01.2008 geborene 300,00€). Hinzu kommt eine Grundzulage für den Vertragsinhaber in Höhe von 175€ pro Jahr.

Durch die staatlichen Zulagen kann auch bei geringem monatlichem Aufwand eine interessante Zusatzrente erzielt werden. Die Auszahlungen sind ab Rentenbeginn als Renten auszuzahlen. Zusätzlich können bis max. 30% vom Vertragsguthaben zum Rentenbeginn als Einmalanlage entnommen werden.

Rüruprente

Eine vom Staat, durch zusätzliche Steuerliche Abzugsfähigkeit, geförderte Altersvorsorge bei der pro Jahr bis ca. 18.000€ Steuern eingespart werden können. Die Auszahlung erfolgt als Rente und unterliegt der Steuerpflicht. Solche Anlagen sind in der Ansparzeit nicht verpfändbar.

Risikolebensversicherung

Versicherungsleistungen werden im Todesfall der zu versichernden Person ausbezahlt. Verträge sind in der Laufzeit und der Versicherungssumme frei wählbar. Diese Verträge diesen in aller Regel zur Sicherung laufender Verpflichtungen bzw. zur Absicherung der Familie.


Cyber Versicherungen

Deckt je nach versichertem Umfang die Schäden, welche im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen oder sonstigen Akten von Cyberkriminalität entstehen können.